20.10.2016, 23:20
Störung von Taxifunk (also Betriebsfunk) kann doppelt teuer werden. Neben dem Ordnungswidrigkeitenverfahren der BNetzA kann auf den Störer u.U. ein vom Taxi-Unternehmer angestrengtes zivilrechtliches Verfahren wegen Eingriffs in das "Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" zukommen.
Gruß
Wolf :-)
Gruß
Wolf :-)