16.02.2018, 19:21
Die Freigabe der CB-Zwischenkanäle für Modellfernsteuerungen mit einem Arbeitszyklus jetzt 100 % ist nicht auf dem Mist der BNetzA gewachsen. Sie beruht auf einem "Durchführungsbeschluss" der Europäischen Kommission, der von der BNetzA nur in deutsches Recht umgesetzt wurde.
-> http://t1p.de/1wg8
Man müsste tausend Augen haben, um alle EU-Beschlüsse, -Verordnungen, -Empfehlungen etc. zeitnah im Auge zu behalten.
Im EU-Beschluss ist übrigens nicht von "Modellfernsteuerungen" die Rede, sondern von "Modellsteuerungsgeräten". Was das ist, steht in einer Fußnote des Beschlusses:
"Modellsteuerungsgeräte" sind eine besondere Art funktechnischer Fernsteuerungs- und Fernmessgeräte, die zur Steuerung der Bewegung von Modellen (vorwiegend Miniaturnachbildungen von Fahrzeugen bzw. Flugzeugen) in der Luft, an Land sowie auf oder unter der Wasseroberfläche eingesetzt werden." :o
Gruß
Wolf
-> http://t1p.de/1wg8
Man müsste tausend Augen haben, um alle EU-Beschlüsse, -Verordnungen, -Empfehlungen etc. zeitnah im Auge zu behalten.
Im EU-Beschluss ist übrigens nicht von "Modellfernsteuerungen" die Rede, sondern von "Modellsteuerungsgeräten". Was das ist, steht in einer Fußnote des Beschlusses:
"Modellsteuerungsgeräte" sind eine besondere Art funktechnischer Fernsteuerungs- und Fernmessgeräte, die zur Steuerung der Bewegung von Modellen (vorwiegend Miniaturnachbildungen von Fahrzeugen bzw. Flugzeugen) in der Luft, an Land sowie auf oder unter der Wasseroberfläche eingesetzt werden." :o
Gruß
Wolf