04.01.2018, 22:10
Hallo,
was "Duldungen" angeht: Klar, Duldungen sind immer Pfusch. So bedeutet z.B. die "Duldung" der Nutzung von Bereichen des 13cm- und 6cm-Bandes durch Klasse-E-Inhaber nichts anderes, als dass der Betrieb genau genmmen weiterhin illegal (weil nicht zugeteilt) ist und die Behörde nur "wegschaut", also "duldet"
Bei der "10-Watt-EIRP-Grenze" tut die BNetzA gern so, als wenn sie zwingend daran gebunden sei. Sie vergisst aber gern, zu erwähnen, dass sie sich selbst daran bindet.
Die "10-Watt-EIRP-Grenze" ist eine reine Erfindung der Verwaltung. Sie ist keinem Gesetz festgelegt. Leider hat sie sich seit 1992 "etabliert". Deshalb wäre eine "Duldung" m.E. trotz aller rechtlichen Nachteile einfacher zu realisieren.
Die Festlegung auf 10 Watt ist völlig aus der Luft gegriffen, es gibt keine wissenschaftliche Begründung dafür. Gerade im CB-Bereich zeigt sich der Unsinn dieser Regelung: Im 11-Meter-Band ergeben sich bei 10-Watt-EIRP Strahlungsleistung "Schutzabstände" von weniger als einem Meter! Solche vernachlässigbaren Abstände rechtfertigen in keiner Weise eine Pflicht zum Erstellen von( kostenpflichtigen) Standortbescheinigungen.
Gruß
Wolf :-)
was "Duldungen" angeht: Klar, Duldungen sind immer Pfusch. So bedeutet z.B. die "Duldung" der Nutzung von Bereichen des 13cm- und 6cm-Bandes durch Klasse-E-Inhaber nichts anderes, als dass der Betrieb genau genmmen weiterhin illegal (weil nicht zugeteilt) ist und die Behörde nur "wegschaut", also "duldet"
Bei der "10-Watt-EIRP-Grenze" tut die BNetzA gern so, als wenn sie zwingend daran gebunden sei. Sie vergisst aber gern, zu erwähnen, dass sie sich selbst daran bindet.
Die "10-Watt-EIRP-Grenze" ist eine reine Erfindung der Verwaltung. Sie ist keinem Gesetz festgelegt. Leider hat sie sich seit 1992 "etabliert". Deshalb wäre eine "Duldung" m.E. trotz aller rechtlichen Nachteile einfacher zu realisieren.
Die Festlegung auf 10 Watt ist völlig aus der Luft gegriffen, es gibt keine wissenschaftliche Begründung dafür. Gerade im CB-Bereich zeigt sich der Unsinn dieser Regelung: Im 11-Meter-Band ergeben sich bei 10-Watt-EIRP Strahlungsleistung "Schutzabstände" von weniger als einem Meter! Solche vernachlässigbaren Abstände rechtfertigen in keiner Weise eine Pflicht zum Erstellen von( kostenpflichtigen) Standortbescheinigungen.
Gruß
Wolf :-)