Schaun wir mal, was 2018 machbar ist...
#1

Hallo in die Runde,

ich hoffe, dass Ihr gut gerutscht seid!

Schaun wir mal, was uns das neue Jahr in Sachen Hobbyfunk bringt. Oder - besser gesagt - ob es Chancen bietet, aus denen wir was machen können.

Den Funkamateuren hat die BNetzA ja ziemlich deutlich zu verstehen gegeben, dass sie in absehbarer Zeit nicht mit großen Änderungen rechnen können; zumindest nicht auf gesetzlicher Ebene. Damit ist erstmal der Herzenswunsch des DARC, hoheitliche Ausgaben wie Prüfungen und die Rufzeichenverwaltung in Eigenregie zu übernehmen, mittelfristig vom Tisch, denn dafür müsste das Amateurfunkgesetz geändert werden. Auch die Einführung der umstrittenen AFu-Einsteigerklasse auf niedrigem Level findet deshalb nach Darstellung des DARC erstmal nicht statt, obwohl dafür überhaupt keine Gesetzesänderung erforderlich wäre.

Im Jedermannfunk geht das einfacher, da regelt die BNetzA das meiste auf Verwaltungsebene einfach in Form von Verfügungen. Und manchmal macht es sich die Behörde auch gaanz einfach und "duldet" einfach nur bestimmte Handlungen. Solche "Duldungen" sind zwar nichts Halbes und nichts Ganzes und im TK-Recht überhaupt nicht vorgesehen, aber wenn die Behörde den Betrieb von CB-Funk-Anlagen mit SSB, die nur knapp über der 10-W-EIRP-Grenze liegen, ohne Standortbescheinigung "dulden" würde, hätte ich nichts dagegen. Aber dagegen wehrt sich die Behörde komischerweise. (Wäre vielleicht ein Thema füt den RTCB.)

Ein weiteres brennendes Thema, bei dem Jedermannfunker und Funkamateure gemeinsam gefragt sind, sind die Störungen der Kurzwelle und zunahmend auch der höheren Frequenzen durch Powerline-Zeugs und durch Elektro-Schrott, bei dem die Hersteller ein paar Cent für Entstörmittel eingespart haben, weils biligbillig sein soll. Leider spielt da Unwissen eine große Rolle (bei der breiten Masse sowieso. aber leider auch bei den Funkern). So hat sich bis heute noch nicht rumgesprochen, dass bei aktuellen Powerline-Geräten nacn PLC-Norm EN 50561-1 die CB-Kanäle 1-40 dauerhaft ausgenotcht sein müssen. Da muss noch eine Menge Aufklärung betrieben werden.

Dass Kritik was bewirken kann, zeigen die Einwände von Funkern und Herstellern gegen die Ausweitung des "Handyverbots am Steuer" auf alle möglichen eletronischen Geräte. Immerhin sind Funkgeräte jetzt zumindest bis Mitte 2020 davon ausgenommen.

Mauler gibts genug. Wäre toll, wenn sich mehr Leute finden würden, die auch anpacken.

Gruß
Wolf :-)
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#2

Hallo in die Runde,

gutes Neues Jahr. @Wolf, das sind ganz vernünftige Ansätze :-)

Das mit den Duldungen ist auf den ersten Blick "toll", gibt aber ein schwebenden Zustand, der sich schnell "gegen" die Funker wenden kann. Von daher wären klare Regeln sicher sinnvoller.

Die Zeiten ändern sich, vielleicht kehrt auch bei dem leidigen "Strahlen" Thema, mal wieder etwas "Realität" zurück.



73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
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#3

Seufz, alles Wünsche - doch die Trägheit unserer Politiker macht vieles zunichte ...Sad
Neujahrsgrüße in die Runde !

73&55
Wolfgang
Elster03/DAF260/13HN135

73 & 55
Wolfgang
CB-Funkstation Elster 03 oder 13HN135
am Mikrofon der Wolfgang im QTH Berlin-Spandau
Mobil auf AM 9
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#4

Doch nun mal schnell eine Frage:
Sendung mit 10 Watt ERP (SSB) x Faktor 1,64 = 16,4 Watt ERP sind dann noch alle Antennen erlaubt ?:o

73 & 55
Wolfgang
CB-Funkstation Elster 03 oder 13HN135
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#5

Hallo,

was "Duldungen" angeht: Klar, Duldungen sind immer Pfusch. So bedeutet z.B. die "Duldung" der Nutzung von Bereichen des 13cm- und 6cm-Bandes durch Klasse-E-Inhaber nichts anderes, als dass der Betrieb genau genmmen weiterhin illegal (weil nicht zugeteilt) ist und die Behörde nur "wegschaut", also "duldet"

Bei der "10-Watt-EIRP-Grenze" tut die BNetzA gern so, als wenn sie zwingend daran gebunden sei. Sie vergisst aber gern, zu erwähnen, dass sie sich selbst daran bindet.
Die "10-Watt-EIRP-Grenze" ist eine reine Erfindung der Verwaltung. Sie ist keinem Gesetz festgelegt. Leider hat sie sich seit 1992 "etabliert". Deshalb wäre eine "Duldung" m.E. trotz aller rechtlichen Nachteile einfacher zu realisieren.

Die Festlegung auf 10 Watt ist völlig aus der Luft gegriffen, es gibt keine wissenschaftliche Begründung dafür. Gerade im CB-Bereich zeigt sich der Unsinn dieser Regelung: Im 11-Meter-Band ergeben sich bei 10-Watt-EIRP Strahlungsleistung "Schutzabstände" von weniger als einem Meter! Solche vernachlässigbaren Abstände rechtfertigen in keiner Weise eine Pflicht zum Erstellen von( kostenpflichtigen) Standortbescheinigungen.

Gruß
Wolf :-)
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#6

Vielen, vielen Dank ! Da werde ich mich dementsprechend "weiterbilden"Wink. Denn, eine Amateurfunklizenz besitze ich nicht, treibe mich "nur" auf CB rum. Trotzdem möchte ich rechtlich alles richtig machen und vor allem auch keine Störungen verursachen. Ein Grund mehr, warum ich mich z.B. auch hier angemeldet habe - nämlich Wissen und Kenntnis anderer Funker abgreifen ohne gleich ein "Studium" in einer Uni Big Grin zu beginnen.

73&55
Wolfgang
Elster03/DAF260/13HN135

73 & 55
Wolfgang
CB-Funkstation Elster 03 oder 13HN135
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#7

Das ist sehr schön. Selbst stamme ich ja aus Ost-Berlin, also Ex-DDR und wurde mit 14 Jahren Mitglied der GST, Sektion Nachrichtensport (Gesellschaft für Sport und Technik). "Dort leckte ich das erste Funkblut", leider glänzten unsere Ausbilder durch häufige Krankheit und ich kam über das Morsealphabet nicht hinaus und tummelte mich auf anderen Wehrsportarten rum. Erst mit meiner Tätigkeit Polizei u. Feuerwehr hatte ich wieder mit Funk zun, allerdings streng nach Vorschrift im internen Gebrauch. Mit der Wende nutzte ich ab 1990 die gelegenheit und begann mit dem CB-Funk, die Funkkenntnisse = 0 Angry Dank anderer Funker aus West-Berlin wurde es allmählich besser, doch aus familären und beruflichen Gründen kam alles ab 2000 zum Ruhen. Seit 2 Jahren aktiv Rentner, will ich noch meine restliche Lebenszeit mich diesem Hobby wieder mehr widmen.
Was man in der Vergangenheit nicht gelernt hat, läßt sich später im Alter schwer nachholen - doch Bange machen gilt nicht.

73&55
Wolfgang
Elster03/DAF260/13HN135

73 & 55
Wolfgang
CB-Funkstation Elster 03 oder 13HN135
am Mikrofon der Wolfgang im QTH Berlin-Spandau
Mobil auf AM 9
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#8

Vielleicht noch kurz 'ne kleine Anmerkung zu den zulässigen Strahlungs- bzw. Sendeleistungen

In der CB-Funk-Allgemeinzuteilung legt die BNetzA die Art der zulässigen Strahlungs-/Sendeleistungen sinnigerweise in Abhängigkeit von der Modulationsart der Aussendung fest: Für Aussendungen in AM/FM ist die zulässige Strahlungsleistung (4 Watt) in der theoretischen Rechengröße ERP festgelegt, während bei SSB die reale der Antenne zugeführte Leistung PEP (max. 12 Watt) maßgebend ist.

Das bedeutet, dass in AM bzw. FM bei einer handelsüblichen Geräteausgangsleistung von 4 Watt die Antenne (unter Berücksichtigung aller dämpfenden Faktoren in der Zuleitung) "unterm Strich" genaugenommen nur einen Gewinn von max. null dBd aufweisen darf, damit die zul. Strahlungsleistung von 4 W ERP nicht überschritten wird.

Bei SSB spielt der ERP-Wert keine Rolle. Da zählt nur. dass der Antenne nicht mehr als reale 12 W PEP zuführt werden. Das ist bei einer Geräteausgangsleistung von 12 Watt regelmäßig der Fall.

Anders sieht das bei der Standortbescheinigungspflicht gemäß BEMFV aus. Bei AM/FM-Betrieb spielt sie keine Rolle, weil die 10-W-EIRP-Grenze mit den zulässigen 4 W ERP eh nicht erreicht wird. Bei SSB-Betrieb sollte man mit dem Tool von DC4FS (auf das Peter/13HN516 freundlicherweise oben schon hingewiesen hat) überprüfen, ob die 10-W-EIRP-Grenze erreicht bzw. überschritten ist. Dann wäre die Anlage (sofern sie "ortsfest" errichtet ist) standortbescheinigungspflichtig. (Dass sich in der Praxis kaum jemand drum kümmert, ist ein anderes Thema...)

(Die Gebühr für das Erteilen einer Standortbescheinigung wird übrigens seit Oktober 2017 nach Zeitaufwand berechnet. Die alten festen Gebührensätze - 165 Euro für eine Standortbescheinigung in der "einfachsten" Ausführung - gelten nicht mehr.)

Gru0
Wolf :-)
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#9

Hallo in die kleine Runde,

zum Thema DDR: Ich hatte in den Achtziger Jahren Kontakt zu einem Funkamateur in der DDR. Wir hatten einen ziemlich regen Austausch: Disketten (damals noch die Schlabber-5 1/4"-Floppys) und Zubehör für den C64 im Tausch gegen DDR-Fachliteratur und die Zeitschrift "Funkamateur"(eine der wenigen DDR-Zeitschriften, die die Wende überlebt haben).

Die DDR-Fachbücher wiesen (soweit ich das beurteilen kann) ein sehr hohes Niveau auf (wenn man sich den relativ wenigen ideologischen Ballast wegdenkt). Der "Rothammel" z.B. wurde auch im Westen in Lizenz nachgedruckt und gehört heute noch zu den Standardwerken.

Der "Funkamateur" war thematisch sehr breit aufgestellt und umfasste neben Amateurfunk-Themen auch allgemeine Elektronik-Basteleien und (Home-)Computer-Technik.

Falls Ihr mal sehen wollt, über was der damalige DDR-"Funkamateur" berichtet hat: Unter
http://www.filehosting.at/file/details/718007/1985.rar
könnt Ihr einen Link anfordern, mit dem Ihr den kompl. Jahrgang 1985 runterladen könnt.

Gruß
Wolf Smile
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#10

Hallo liebe Funkfreunde !
Wolf und auch Peter, Ihr liegt schon richtig betreffend Amateurfunk in der DDR. Nicht jeder konnte die Amateurfunklizenz erwerben. Man mußte dann auch noch "organisiert" sein (GST, Amateurfunkclub).Über das "wachsame Auge und Ohr" muß ich ja nicht viel sagen Sad ! Fuchsjagden wurden auch durchgeführt, meist zu Fuß. In ehemaligen Zeitschriften der DDR (o.g. Organisationen) kann man einiges nachlesen.
Übrigens: Wer als CB-Funker (Funkgerät im Auto) in die DDR einreisen wollte mußte wohl oder übel sein Gerät verplomben lassen (Grenzübergang). Die Benutzung war dann auf DDR-Gebiet nicht möglich.
Als ich 12 Jahre alt war hatten wir zu Hause ein Röhrenradio mit (grünen) magischen Auge. Kopfhörer ran und auf ca. 86,?? MHz gestellt: Man hörte den dann den Westberliner Polizeifunk ab. Fand ich als Rotzlöffel einfach geil ...Big Grin

73&55
Wolfgang
Elster03/DAF260/13HN135

73 & 55
Wolfgang
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