Neue Schnittstellenbeschreibung CB-Funk
#1

Hallo,

Mit Verfügung 8/2019 erschienen auf Seite 132 des Amtsblattes Nr. 2/2019 der Bundesnetzagentur wurde die Schnittstellenbeschreibung für CB-Funk in Deutschland aktualisiert.

Die SSB hat das Informationsverfahren nach EU 2015/1535 durchlaufen und ist bei der EU-Kommission unter 2018/0498/D registriert.

Wer sich das Dokument bei der Bundesnetzagentur herunterladen möchte:

https://tinyurl.com/SSB-CB

Diese Schnittstellenbeschreibung beschreibt die grundlegenden Anforderungen in Bezug auf das FuAG § 4 Absatz 2 an CB-Funkanlagen mit Frequenz- oder Phasenmodulation im Frequenzbereich 26 560 kHz - 27 410 kHz und für CB-Funkanlagen mit Einseitenband-Amplitudenmodulation (SSB) mit unterdrücktem Träger oder Zweiseitenband-Amplitudenmodulation (DSB) im Frequenzbereich 26 960 kHz – 27 410 kHz.

Der CB-Funk ist ein privater Nahbereichsfunk und dient der Nachrichtenübermittlung (Sprache und Daten) zwischen den Nutzern ("CB-Funker"Wink, wobei alle Nutzer gleichberechtigt sind.

Funkanlagen im Sinne dieser SSB sollen für den vorgesehenen Zweck verwendet und gemäß den Anweisungen des Herstellers betrieben werden. Die Richtlinie 2014/53/EU verpflichtet Hersteller dazu, den Benutzern von Funkanlagen angemessene Informationen zur Verfügung zu stellen, so dass sie die Funkanlage wie vorgesehen und unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie betreiben können.

Dazu gehören auch angemessene Anweisungen über die Verkabelung und die Antennentypen, die zusammen mit der Funkanlage zu verwenden sind.

Diese Schnittstellenbeschreibung (vom Juni 2018) ersetzt die bisherige RegTP SSB LA-NOE 102, Ausgabe Oktober 2004, notifiziert unter der Nr. 2004/0221/D.

Um diese Beschreibung zu verstehen, muss man folgendes wissen:

Für eine Konformitätsvermutung dürfen ausschließlich die Versionen der Harmonisierten Europäischen Normen herangezogen werden, die in der aktuellen Liste der harmonisierten Normen im Rahmen der Richtlinie 2014/53/EU aufgeführt werden und von der Europäischen Kommission im Amtsblatt der EU veröffentlicht wurden.

- Frequenzplan gemäß § 54 TKG über die Aufteilung des Frequenzbereichs von 0 kHz bis 3000 GHz auf die Frequenznutzungen sowie über die Festlegungen für diese Frequenznutzungen; Bundesnetzagentur, Ausgabe März 2018

- Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen im nichtöffentlichen mobilen Landfunk (VVnömL); Bundesnetzagentur, Stand: Juli 2017

- Vfg. Nr. 11/2016 Allgemeinzuteilung von Frequenzen für den CB-Funk

- Vollzugsordnung für den Funkdienst1 (VO Funk), Ausgabe 2016, Internationale Fernmelde-Union (ITU), Genf (Règlement des radiocommunications, Édition de 2016, Union internationale des télécommunications (UIT), Genève)

- ECC/DEC/(11)03 ECC Decision of 17 June 2016 on the harmonised use of frequencies for Citizens' Band (CB) radio equipment

- ETSI EN 300 433 Citizens' Band (CB) radio equipment; Harmonised Standard covering the essential requirements of article 3.2 of the Directive 2014/53/EU

- ETSI EN 301 489-13 Electromagnetic compatibility and Radio spectrum Matters (ERM); ElectroMagnetic Compatibility (EMC) standard for radio equipment and services; Part 13: Specific conditions for Citizens' Band (CB) radio and ancillary equipment (speech and non-speech).


Zuständig ist das Referat 421 der Bundesnetzagentur, mit Sitz in Berlin (Seidelstr.)

Technisch hat sich im Detail nichts wesentliches geändert:

Es bleibt bei 40 Kanälen AM/FM/SSB 26,965-27,405 MHz
und 40 weiteren (also 80) Kanälen FM 26,565-26,955 MHz
es gibt weiterhin die sogenannten "Schutzzonen" im Grenzbereich, wo "Einzelzuteilungen" (Sondergenehmigungen) möglich sind.

Tabelle 1: FM/PM
Erlaubt sind
Kanäle 1..80 (26,565...27,405 MHz)
F3E/G3E (FM/PM) für Sprache
F1D, F2D, G1D, G2D für Daten
Sendeleistung: Maximale Strahlungsleistung: 4 Watt (ERP)
Im Frequenzplan sind die Kanäle 6,7,24,25,52,53,76,77 für Datenfunk vorgesehen.

Tabelle 2: SSB
Erlaubt sind
Kanäle 1..40 (26,965...27,405 MHz)
J3E (SSB) für Sprache
J1D, J2D für Daten
Sendeleistung/Leistungsdichte: 12 Watt (PEP)

Im Frequenzplan sind die Kanäle 1-40 für Sprache
6,7,24,25 für Datenfunk vorgesehen.

Tabelle 3: AM (DSB)
Erlaubt sind
Kanäle 1..40 (26,965...27,405 MHz)
A3E für Sprache
A1D, A2D für Daten
Maximale Strahlungsleistung: 4 Watt (ERP)

Im Frequenzplan sind die Kanäle 1-40 für Sprache
6,7,24,25 für Datenfunk vorgesehen.

Die Allgemeinzuteilung bleibt in Verfügung 11/2016 geregelt.

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
Zitieren
#2

Hallo Henning
Erstmal vielen Dank für die Infos, du übernimmst etws die Berichterstattung für unseren geschätzten Wolf.
Wie geht es Wolf zurzeit?. Was wird mit dem FM Funkmagazin?.

Zur Schmittstellenbeschreibung hätte ich noch eine
Frage. Gibt es dadurch probleme mit Multinorm Funkgeräte, welche auch UK Kanäle können, auch wenn wir die Ländereinstellung einhalten.

73&55 Peter

Zitieren
#3

Hallo,

Schnittstellenbeschreibung und Multinorm. Gute Frage. Der Nutzer ist für den ordnungsgemäßen Gebrauch des Gerätes verantwortlich.


73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
Zitieren
#4

Zitat:Henning Gajek schrieb:
Hallo,

Schnittstellenbeschreibung und Multinorm. Gute Frage. Der Nutzer ist für den ordnungsgemäßen Gebrauch des Gerätes verantwortlich.
Hallo Henning
heißt das im Klartext Eigenverantung des CB Funker weiterhin die richtige Ländernorm einzustellen, aber nicht das Hersteller keine Funkgeräte mit möglicher UK Norm mehr herstellen dürfen oder doch?

73&55 Peter
Zitieren
#5

Hallo,

die Hersteller dürfen nur Geräte in Verkehr bringen, die die CE-Normen einhalten.
Das erklären sie in der Konformitätserklärung.

Ein Auto darf im Ort nur mit 50 fahren. Es könnte auch mit 200 fahren (wenn der Motor das kann) - Verantwortlich ist der Fahrer.

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
Zitieren
#6

Zitat:Henning Gajek schrieb:
Hallo,

die Hersteller dürfen nur Geräte in Verkehr bringen, die die CE-Normen einhalten.
Das erklären sie in der Konformitätserklärung.

Ein Auto darf im Ort nur mit 50 fahren. Es könnte auch mit 200 fahren (wenn der Motor das kann) - Verantwortlich ist der Fahrer.
Hallo Henning guter vergleich, dem ist so da ist man
Eigenverantlich sich an die STVO zu halten.
Was mich alledings stört ist (laut Benj), das Händler kein Zubehör mehr, wie z.B Microfone ohne CE verkaufen dürfen nur verschenken. Tauscht der Händler am Funkgerät ein Birnchen aus, Ersatzweise statt einer Glühbirne eine LED ist er In Verkehr bringer.
Es geht noch weiter Röhren welche heute nur noch auschließlich in Russland hergestellt werden, zerstört man direkt beim Zoll, da keine CE.

Schöne Neue Welt. Ich bin ja nicht wie man immer meint im gestern, mancher Fortschritt im Digitalen Rundfunk und Fernseh sind unabdingbar, aber alles hat seine Grenzen auch in Brüssel.
73&55 Peter
Zitieren
#7

Hallo,

das ist der Nachteil von "lieb gemeint".

Andersrum sind viele günstigen Preise auch nur möglich, weil sich um Umweltvorschriften ein Teufel gekümmert wird. Hierzulande fällt das noch kaum auf, aber schau Dir Bilder von mit Plastikmüll verstopften Bächen, Flüssen oder Kanälen an...

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
Zitieren
#8

Zitat:Henning Gajek schrieb:
Hallo,

das ist der Nachteil von "lieb gemeint".

Andersrum sind viele günstigen Preise auch nur möglich, weil sich um Umweltvorschriften ein Teufel gekümmert wird. Hierzulande fällt das noch kaum auf, aber schau Dir Bilder von mit Plastikmüll verstopften Bächen, Flüssen oder Kanälen an...
Hallo,
Ja Sicher ist das so, aber das hat nichts damit zu tun, das man Händler- Witrschaftschafts Akteur wie es so schön heißt, die Daumenschrauben nach dem ElektroG ansetzt.

Sollen jetzt alle Händler Zubehör ohne CE (nicht Altzulassung Funkgeräte gemeint die gelten weiterhin) wegwerfen, oder keine Birne ersetzen weil es diese nicht mehr gibt und Ersatzweise gegen LED getauscht wird.
Kann nicht sein.

73&55 Peter
Zitieren
#9

Hallo,

bei Glühbirnen ist es keine schlechte Idee, diese gegen Leuchtdioden auszutauschen. Prinzipiell ist die Ersatzteilversorgung schon ein Problem, da stimme ich Dir zu. Das "volle Besteck" mit WEEE-Registrierung, Zeritfizierung etc. wird sich kein Händler antun, weil die Stückzahlen zu gering und die "Nebenkosten" gewaltig sind.

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste