Gibt es auch freenet-Mobilgeräte ?
#1

Gibt es Freenet Mobilgeräte, denn wenn ich mit meinem Freenet Handfunkgerät auf Kanal 6 gehe kann ich den Repeater nicht öffnen oder darf man eine 2meter Band Antenne ans Handfunkgerät anschließen ? und auch noch an Dauerstrom anschließen damit man Dauerfunken kann Sad
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#2

Hallo,

die deutschen Freenet-Vorschriften erlauben nur Handfunkgeräte mit eingebauter / integrierter Antenne. Die kann abnehmbar sein, aber die Sendeleistung von Funkgerät und Antenne darf 0,5 Wat ERP nicht überschreiten.

Dass das in der Praxis keinen Spass macht, ist ein anderes Thema. Um ordentlich "Reichweite" zu erzielen, verwenden einige Leute auch Mobilgeraete (gibts auf dem Markt einiges, oft ohne irgendwelche "Zulassung"Wink. Der Betrieb ist ein Verstoss gegen die Frequenzzuteilung. Strafbar ist es nicht mehr, aber ein saftiges Bussgeld und die Kosten für den Einsatz der BNetzA wären mir der Spass nicht Wert.

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
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#3

So etwas habe ich mir zu 99,99 % gedacht
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#4

1.Bei Freenetgeräten die auch als solche gekauft werden (feste Antenne und auch keine weiteren Einstellmöglichkeiten wie Sendeleistung, Wide/Narrow usw.), darf weder an der Antenne noch sonst was verändert werden!

2. Gesetzlich sind NUR solche (siehe Punkt 1.) Geräte für den Funk auf Freenet erlaubt!

3. Amateure dürfen nicht mit gedrosselten AFU-Geräten auf Freenet funken. Selbst wenn diese auf 500mW runtergeschraubt werden.

4. Die vorprogrammierten Frequenzen sind nicht umstellbar!

Alle weiteren Diskussionen über Antennenwechsel, Amateure die ihre Geräteleistung auf 500mW drosseln und so weiter sind somit hinfällig!

Ob nun solche Vorschriften im Einzelnen wörtlich im Gesetzestext festgehalten sind oder nicht, spielt keine Rolle, da dies durch die sehr deutlichen Tatsachen der obig aufgeführten drei Punkte automatisch ausgeschlossen ist.


In wie weit Sondertöne (insbesondere DTMF) mit gesetzlich erlaubten Freenetgeräten möglich ist, weiß ich nicht. Aber die Tatsache, dass es so gut wie kein gestzliches Freenetgerät gibt, dass diese Funktion unterstützt, so kann es wohl kaum möglich sein, dass auf den Freenetfrequenzen DTMF Töne gesendet bzw. empfangen werden können/dürfen!



Antenne bleibt wie beim Gerät gekauft! Kein Austausch erlaubt!
Sendeleistung = 500mW. Nicht mehr!
Sendeeinstellung (Modulation) = Narrow
Frequenzen sind fest programmiert (6 Freenetkanäle).

Amateurfunkgeräte die an Modulation und Sendeleistung angepasst werden sind strengstens verboten!

Sondertöne wie DTMF haben auf Freenet nix verloren!

Selbige Bestimmungen galten und gelten nach wie vor auch für PMR.

_____________________________________________________________________

...
Vfg 1 / 2007
Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 149,01875 MHz – 149,11875
MHz für die Nutzung durch die Allgemeinheit für Funkanwendungen für die Sprachkommunikation
mit Handsprechfunkgeräten über kurze Entfernungen
Auf Grund des § 55 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) werden hiermit Frequenzen im
Frequenzbereich 149,01875 – 149,11875 für die Nutzung durch die Allgemeinheit für die
Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten über kurze Entfernungen zugeteilt.
Die Amtsblattverfügung Nr. 77/2003 „Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich
149,01875 MHz – 149,05625 MHz für die Nutzung durch die Allgemeinheit für Funkanwendungen
für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten über kurze Entfernungen“,
veröffentlicht im Amtsblatt der ehemaligen Regulierungsbehörde für Telekommunikation
und Post (Reg TP) Nr. 25/2003, S. 1367 vom 17.12.2003, zuletzt geändert mit Verfügung
Nr. 5/2005, veröffentlicht im Amtsblatt der Reg TP Nr. 4/2005, S. 162 vom 02.03.2005,
wird aufgehoben.
1. Frequenznutzungsparameter:
Kanal-Nummer Mittenfrequenz
in MHz
Maximale äquivalente
Strahlungsleistung
(ERP) in mW
Kanalbandbreite/
Kanalraster
in kHz
1 149,0250 500 12,5
2 149,0375 500 12,5
3 149,0500 500 12,5
4 149,0875 500 12,5
5 149,1000 500 12,5
6 149,1125 500 12,5
2. Weitere Bestimmungen, insbesondere zur Vermeidung von Störungen bei Funkanwendungen,
die innerhalb der o.g. Frequenzbereiche betrieben werden:
Die Frequenznutzung ist nur im Zusammenhang mit der Aussendung von Nutzsignalen gestattet.
Die Nutzung der Frequenzen ist im Schwarzwald und auf der Schwäbischen Alb in Lagen
oberhalb von 600 m nicht erlaubt.
3. Befristung
Diese Allgemeinzuteilung von Frequenzen ist bis zum 31.12.2015 befristet.
Hinweise:
1. Der oben genannte Frequenzbereich wird auch für andere Funkanwendungen genutzt.
Die Bundesnetzagentur übernimmt keine Gewähr für eine Mindestqualität oder
Störungsfreiheit des Funkverkehrs. Ein Schutz vor Beeinträchtigungen durch andere
bestimmungsgemäße Frequenznutzungen kann nicht in jedem Fall gewährleistet
werden. Insbesondere sind bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung gegenseitige
Beeinträchtigungen von Funkanwendungen für Sprachkommunikation über kurze
Entfernungen nicht auszuschließen und hinzunehmen.
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