11.12.2011, 00:16
Hallo in die Runde,
hat hier jemand Erfahrungen mit einem Standort-Bescheinigungsverfahren nach dem BEMFV?
Die Homepage der BNetzA verweist auf
http://tinyurl.com/EMF-node
Dort wird das BEMFV http://tinyurl.com/BEMFV-Gesetz genannt.
Demnach muß man nach "vorzugsweise rechnerisch oder auch messtechnisch nach DIN VDE 0848 Teil 1 (Ausgabe August 2000) auf der Grundlage der systembezogenen Sicherheitsabstände den zur Einhaltung der Grenzwerte nach § 3 erforderlichen standortbezogenen Sicherheitsabstand" ermitteln. Die BnetzA bezieht dabei auch die relevanten Feldstärken von umliegenden ortsfesten Funkanlagen ein (standortspezifischer Umfeldfaktor)."
Alles klar?
Ich habe mir den Antrag mal angeschaut:
http://tinyurl.com/Antrag-BEMFV
Adresse, Standort (Koordinaten), Höhe über Grund, das ist ja noch machbar.
Aber wie muß ein Antennendiagramm aussehen?
Bekommt man das vom Hersteller? "Haftet" der Hersteller, wenn sein Diagramm mit der verkauften und verbauten Antenne nicht zusammenpasst?
Und im Merkblatt der BNetzA http://tinyurl.com/Merkblatt-BEMFV steht dann:
Gemäß § 4, Absatz 2, Satz 2, sind ortsfeste Funkanlagen, die keinen systembezogenen Sicherheitsabstand aufweisen, von der Standortortbescheinigungspflicht ausgenommen. Die Betreiber dieser Funkanlagen haben der Reg TP die Installationsorte mit Angabe der geografischen Koordinaten (WGS 84) mitzuteilen. Sofern von einem Betreiber mehrere dieser Funkanlagen an einem Installationsort betrieben werden, ist die Anzahl der Funkanlagen zu nennen.
Ja wie, ich brauche doch keine Standortbescheinigung?
Eigentlich müßten wir das Verfahren mal als Musterverfahren durchspielen, wenns nicht so absurd wäre.
hat hier jemand Erfahrungen mit einem Standort-Bescheinigungsverfahren nach dem BEMFV?
Die Homepage der BNetzA verweist auf
http://tinyurl.com/EMF-node
Dort wird das BEMFV http://tinyurl.com/BEMFV-Gesetz genannt.
Demnach muß man nach "vorzugsweise rechnerisch oder auch messtechnisch nach DIN VDE 0848 Teil 1 (Ausgabe August 2000) auf der Grundlage der systembezogenen Sicherheitsabstände den zur Einhaltung der Grenzwerte nach § 3 erforderlichen standortbezogenen Sicherheitsabstand" ermitteln. Die BnetzA bezieht dabei auch die relevanten Feldstärken von umliegenden ortsfesten Funkanlagen ein (standortspezifischer Umfeldfaktor)."
Alles klar?
Ich habe mir den Antrag mal angeschaut:
http://tinyurl.com/Antrag-BEMFV
Adresse, Standort (Koordinaten), Höhe über Grund, das ist ja noch machbar.
Aber wie muß ein Antennendiagramm aussehen?
Bekommt man das vom Hersteller? "Haftet" der Hersteller, wenn sein Diagramm mit der verkauften und verbauten Antenne nicht zusammenpasst?
Und im Merkblatt der BNetzA http://tinyurl.com/Merkblatt-BEMFV steht dann:
Gemäß § 4, Absatz 2, Satz 2, sind ortsfeste Funkanlagen, die keinen systembezogenen Sicherheitsabstand aufweisen, von der Standortortbescheinigungspflicht ausgenommen. Die Betreiber dieser Funkanlagen haben der Reg TP die Installationsorte mit Angabe der geografischen Koordinaten (WGS 84) mitzuteilen. Sofern von einem Betreiber mehrere dieser Funkanlagen an einem Installationsort betrieben werden, ist die Anzahl der Funkanlagen zu nennen.
Ja wie, ich brauche doch keine Standortbescheinigung?
Eigentlich müßten wir das Verfahren mal als Musterverfahren durchspielen, wenns nicht so absurd wäre.
73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977