21.03.2016, 17:48
Zitat:Juergen schrieb:Ja, Jürgen, das ist eine böse Falle, auf die ich vor einiger Zeit schon mal in einem Forum aufmerksam gemacht hatte. Offensichtlich hat's damals niemanden interessiert...
(...)
Ich hab mir die BEMFV (§§ 4,8,9) heute noch mal durchgelesen, ist schon kurios. Wenn ich als Funkamateur eine ortsfeste CB Funkanlage zu meiner Amateurfunkstelle betreiben würde, die unter die Anzeigepflicht fällt, war es das mit der Selbsterklärung. Dann gilt kostenpflichtige Standortbescheinigung! (...).
Die Standortbescheinigung kann in solchen Fällen auch richtig teuer werden, denn jede Antenne am selben Standort schlägt dann mit jeweils 92 Euro zu Buche (neben einmalig 73 Euro für die Bearbeitung des Antrags).
Gruß
Wolf :-)