19.01.2020, 20:55
Hallo,
die e-Zulassung ist relativ neu.
Wenn das Gerät zum Zeitpunkt des ersten Inverkehrbringens eine gültige Zulassung hatte und nicht geändert wurde, gilt das weiter.
die e-Zulassung ist relativ neu.
Wenn das Gerät zum Zeitpunkt des ersten Inverkehrbringens eine gültige Zulassung hatte und nicht geändert wurde, gilt das weiter.
73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
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