02.07.2020, 17:06
Hallo Funkfreunde,
Hier der aktuelle Bericht zum Thema aus dem "Funkamateur":
Link: https://www.funkamateur.de/nachrichtende...nlage.html
Freisprechanlage für Funkgeräte im Auto: Übergangsfrist verlängert
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e. V. hat eine Verlängerung der Duldung der Funkgerätenutzung im Auto ohne Freisprechanlage erreicht:
"Der Einsatz des BGL hat sich gelohnt: Wie bekannt greift ab 1.7.20 auch für den CB-Funk das Verbot, während der Fahrt das Handmikro aufzunehmen (Hand-held-Verbot). Nach Intervention des BGL beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird der Vollzug des Verbots / die Ahndung aufgrund fehlender Alternativlösungen am Markt jetzt bis 31.01.2021 ausgesetzt."
Mitteilung des BGL
Grund für den Vorstoß des Verbands der LKW-Fahrer: Das nötige Zubehör zum Umbau der Funkgeräte auf die Verwendung mit Freisprechanlage oder Bluetooth-Headsets ist infolge der Corona-Krise bislang nicht verfügbar.
Das Gute: Diese Anordnung gilt nicht nur für CB-Funk und LKW-Fahrer, sondern in allen Automobilen und für alle Funkgeräte, wie der FUNKAMATEUR auf Nachfrage erfuhr:
"Das Bundesministerium für Verkehr und digitale infrastruktur (BMVI) hat die Länder mit Schreiben vom 19.6.2020 darum gebten, [...] bis einschließlich 31.1.2021 in Bezug auf die Nutzung von Funkgeräten für alle Verkehrsarten von einer Kontrolle des Verbots nach §23 Absatz 1a STVO abzusehen."
Schreiben des BMVI an den BGL
Allerdings liegt die Durchführung der StVO in der Hoheit der Länder - sie sind somit nicht verpflichtet, die Empfehlung des BMVI umsetzen, werden es im Normalfall jedoch tun.
DL2MCD, tnx Info DL1YBL
Es bewegt sich nun einiges zu diesem Thema.
Besten Gruss
Michael
Hier der aktuelle Bericht zum Thema aus dem "Funkamateur":
Link: https://www.funkamateur.de/nachrichtende...nlage.html
Freisprechanlage für Funkgeräte im Auto: Übergangsfrist verlängert
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e. V. hat eine Verlängerung der Duldung der Funkgerätenutzung im Auto ohne Freisprechanlage erreicht:
"Der Einsatz des BGL hat sich gelohnt: Wie bekannt greift ab 1.7.20 auch für den CB-Funk das Verbot, während der Fahrt das Handmikro aufzunehmen (Hand-held-Verbot). Nach Intervention des BGL beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird der Vollzug des Verbots / die Ahndung aufgrund fehlender Alternativlösungen am Markt jetzt bis 31.01.2021 ausgesetzt."
Mitteilung des BGL
Grund für den Vorstoß des Verbands der LKW-Fahrer: Das nötige Zubehör zum Umbau der Funkgeräte auf die Verwendung mit Freisprechanlage oder Bluetooth-Headsets ist infolge der Corona-Krise bislang nicht verfügbar.
Das Gute: Diese Anordnung gilt nicht nur für CB-Funk und LKW-Fahrer, sondern in allen Automobilen und für alle Funkgeräte, wie der FUNKAMATEUR auf Nachfrage erfuhr:
"Das Bundesministerium für Verkehr und digitale infrastruktur (BMVI) hat die Länder mit Schreiben vom 19.6.2020 darum gebten, [...] bis einschließlich 31.1.2021 in Bezug auf die Nutzung von Funkgeräten für alle Verkehrsarten von einer Kontrolle des Verbots nach §23 Absatz 1a STVO abzusehen."
Schreiben des BMVI an den BGL
Allerdings liegt die Durchführung der StVO in der Hoheit der Länder - sie sind somit nicht verpflichtet, die Empfehlung des BMVI umsetzen, werden es im Normalfall jedoch tun.
DL2MCD, tnx Info DL1YBL
Es bewegt sich nun einiges zu diesem Thema.
Besten Gruss
Michael
13HN357
Leiter der Hotel November DX Group