Aus für Babyphones auf 27 Mhz?
#1

Hallo,

wie ihr vielleicht schon gelesen hat, wurden früher (vor 20-30 Jahren) Babyphones auf den Kanälen 4-15 verkauft, mit Zulassung :-(
In einem Gespräch mit dem damaligen Bundespostministerium konnte erreicht werden, dass die Babyphones auf die "Rasterkanäle" verlegt wurden (3A, 7A, 11A, 15A, 19A)
Dieses Jahr hat die Bundesnetzagentur bemerkt, dass es da noch eine alte Verfügung zu diesen Geräten gibt. Nach einer Umfrage in der Branche, hat sich die BNetzA entschlossen, diese Verfügung auslaufen zu lassen.

Hier die aktuelle Vfg Nr. 123/2023 aus dem Amtsblatt 23/2023 der Bundesnetzagentur:

Beendigung der Vfg. Nr. 4/2013 „Allgemeinzuteilung von Frequenzen für Babyüberwachungsanlagen“

Im Amtsblatt Nr. 5/2013 vom 20.03.2013 hat die Bundesnetzagentur
auf Grund des § 55 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) die Verfügung 4/2013 „Allgemeinzuteilung von Frequenzen für Babyüberwachungsanlagen“ veröffentlicht.

Diese Verfügung enthält Regelungen zur Anwendung des Frequenzbereiches 26,995-27,195 MHz für die Benutzung durch die Allgemeinheit für nichtöffentliche Funkanwendungen zur akustischen Überwachung von Personen (Babyüberwachungsanlagen).

Diese Regelungen ermöglichen die Nutzung von Lücken im Frequenzbereich des CB-Funkes, nach ECC/DEC/ (11)03 mit maximal 10kHz Bandbreite und 50mW ERP bis zum 31.12.2023.

Frequenznutzungsparameter:
Mittenfrequenz in kHz - Maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) in mW - Kanalbreite in kHz

26.995 - 50 - 10
27.045 - 50 - 10
27.095 - 50 - 10
27.145 - 50 - 10
27.195 - 50 - 10

Aufgrund der technischen Weiterentwicklungen am Markt und im Ergebnis der öffentlichen Anhörung (Mitteilungsnummer 136/2023, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 15/2023 vom 9.8.2023) hat sich gezeigt, dass Geräte im o. g. Frequenzbereich nicht mehr vertrieben werden.

Die alten Babyphones verfügen über keine Verschlüsselung, wogegen moderne Geräte in anderen Frequenzbereichen digital und verschlüsselt funken. Bereits seit 2015 sind Babyüberwachungsanlagen auf verschiedenen Frequenzen in den Allgemeinzuteilungen Vfg. 25/2015 (DECT 1880-1900 MHz), Vfg.46/2020 (Kurzstreckenfunk u.a. PMR446), Vfg. 64/2018 (WLAN 2,4 GHz) sowie die Vfg.12/2020 (SRD u. a. 863 MHz) allgemeinzugeteilt. Für
Geräte in diesem Spektrum sind auch Geräte am Markt verfügbar.

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein altes Gerät auf Grundlage der jetzt
auslaufenden Allgemeinzuteilung genutzt wird ist somit sehr gering.
Daher ist die Bundesnetzagentur der Auffassung, dass die Verfügung 4/2013 „Allgemeinzuteilung von Frequenzen für Babyüberwachungsanlagen“ nicht mehr benötigt wird. Somit wird diese nicht verlängert.

soweit der amtliche Text.

Ich finde: Gut so. Babies haben auf CB-Funk nix verloren, auch wenn sie Jedermann/Bürger sind :-)
Klar auf 27 MHz ist viel los und auch wieder nicht, es ist nur traurig dass es immer so 30 Jahre dauert, bis die zuständigen Stellen mal was einsehen.

Bei SSB hat es auch 30 Jahre gedauert...

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
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#2

Ja Henning, 20-30 Jahre oder mehr, dafür ist Deutschland bekannt. Im Strafgesetzbuch und auch im
Zivilrecht findet man noch so olle Kammellen die von der Wirklichkeit längst überholt sind ... Sad

73 & 55
Wolfgang
CB-Funkstation Elster 03 oder 13HN135
am Mikrofon der Wolfgang im QTH Berlin-Spandau
Mobil auf AM 9
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