20.03.2016, 19:14
Wolf,
naja, lassen wir uns mal überraschen, vermutlich passiert da gar nichts.
Ich hab mir die BEMFV (§§ 4,8,9) heute noch mal durchgelesen, ist schon kurios. Wenn ich als Funkamateur eine ortsfeste CB Funkanlage zu meiner Amateurfunkstelle betreiben würde, die unter die Anzeigepflicht fällt, war es das mit der Selbsterklärung. Dann gilt kostenpflichtige Standortbescheinigung!
Für die CB Funkanlage könnte ich ja keine Selbsterklärung erstellen.
naja, lassen wir uns mal überraschen, vermutlich passiert da gar nichts.
Ich hab mir die BEMFV (§§ 4,8,9) heute noch mal durchgelesen, ist schon kurios. Wenn ich als Funkamateur eine ortsfeste CB Funkanlage zu meiner Amateurfunkstelle betreiben würde, die unter die Anzeigepflicht fällt, war es das mit der Selbsterklärung. Dann gilt kostenpflichtige Standortbescheinigung!
Für die CB Funkanlage könnte ich ja keine Selbsterklärung erstellen.