Neue CB-Funk-Vorschriften sind da
#11

Die "klar definierte Gegenleistung" gibt es doch schon, CB Funk kostet nix und bietet wenig, Amateurfunk kostet viel und bietet viel.

Was willst Du denn noch? Maoam? Smile

CB Funk ist kein Amateurfunk light und wird es auch nie. Wozu auch?
Zitieren
#12

Machen wir es einfach

1. Funkamateure müssen ......
Ne Funkamateure sollen und das zuhause für den Fall des Falles bereit haben....
Als der Verwaltungsaufwand zu groß wurde und alles an Altenschrank voll war 3 bis 10 Antennen je Funkamateur plus Alfa-Standorte wie Wohnhaus und Zweitwohnung und Amateurfunk Infrastruktur, Klubstationen dann alle ein oder zwei Jahre eine Änderung bei manchen jedes mal eine Änderung wenn sie was rumgebastelt haben 5-6 mal im Jahr und sie den alten Bettel wieder mitgeschickt haben...... Bei 80000 Funkamateuren über mehrere Jahre, jeder Akt 1cm dick,,,und das alte Zeug wird 10 Jahre aufgehoben und geht dann für 20Jahre ins Bergwerk bevor es zum Schnäppchenpreis Datenschutzgerecht entsorgt wird! Das kostet richtig Asche!

800 Meter Akten gut gepresst!

Der Funkamateur muss eine Prüfung bestehen und das ist das einzige dass er muss alles andere soll er und vor allem wenn er grob aus den Rahmen abweicht Bandgrenzen, Leistung etc. etc.sich nicht erwischen lassen.

Der CB-Funk in Deutschland ist inzwischen in der glücklichen Lage von einigen Unschönheiten der ersten Jahre befreit zu sein.
Dafür gibt es viele sagen wir mal 11m-Amateure (nicht zu verwechseln mit den Funkamateuren) die mehr oder weniger seriös ihr Hobby fachlich recht hochstehende betreiben ode den Elfenbeinturm mancher Funkamateure.

Da man ja in Deutschland immer noch zu blöd ist sich am Erfolgsmodel US-Amateurfunk zu orientieren ist die deutliche Schwelle zum Funkamateur ja immer noch vorhanden.(Umstände, Geld, Zeit)
Das Lernen habe ich nicht genannt und zwar willentlich. 100km Weg zur Prüfung....

2. Ja Amateurfunk Light denn nur an den Geräten darf der CB-Funker nicht basteln, letztendlich entscheiden dann aber bei Störungen oder Kontrollen doch die Messwerte wie Leistung, Oberwellen, Bandbreite etc.!

12W Industriegefertigte Geräte, ein Band, Allmode, Beliebige Antennen, Beliebige Betriebsarten, Relaisfunk Leute das haben alles zusammen in manchen Ländern noch nicht mal die Amaturfunkanfänger, die kleinste Klasse.

Das einzige was stört bei der neuen Allgemeingenehmigung sind die Unstimmigkeiten, 12W an einem Dipol sind mehr als 10W ERP und deutlich mehr als 10W EIRP. Bei Vertikalen Rundstrahlern lügt man sich raus in dem man alle vertikalen Antennen mit einem Lamda/2 gleichsetzt und das ERP auf EIRP runderrundet! Beim Horizontal-Rundstrahler fängt es aber schon an der ist gar nicht berücksichtigt! Diese 2malige Abrundung findet statt, damit man nicht woanders rumgraben muss wo es auffällt.

Einfacher wäre es gewesen den CB-Funk, Betriebsfunk, niederen BOS und den Amateurfunk (bis zu einer bestimmten Leistung) an die messbare Geräteleistung festzumachen.

Übrigens welche Funkanwendungen außer CB, ISM und taktischer Funk (BW) gibt es in Deutschland derzeit real noch auf 11m ?
Zitieren
#13

Lieber Jürgen,

man muss doch den Sinn einer Verordnung hinterfragen dürfen.

Die Grenzwerte zum Schutz von Personen in EM-Feldern und die daraus abgeleiteten Sicherheitsabstände sind sinnvoll. Sie wurden von einem Fachgremium (ICNIRP) aufgrund wisenschaftlicher Erkenntnisse festgelegt.

Die Bagatellgrenze von 10 Watt EIRP wurde dagegen damals (1992) vom BMPT willkürlich festgelegt. Sie hat keinerlei wissenschaftlichen Background und hätte ebensogut ausgeknobelt werden können.

Im CB-Funk ist die Strahlungsleistung auf max. 12 Watt ERP begrenzt. Das entspricht einem EIRP-Wert von knapp 20 Watt. Die aus der geringen Sendeleistung resultierenden Schutzabstände sind sowohl bei 10 Watt als auch bei 20 Watt EIRP derart gering, dass sie bei einer ortsfesten Funkanlage eh schon durch den Installationsort der Antenne eingehalten werden.

Die 10-Watt-EIRP-Grenze macht also für CB-Funkanlagen keinerlei Sinn. Dennoch hält die Behörde stur an dieser Regelung fest, nur deshalb, weil sie "nun mal vorhanden ist". Dabei wird diese Grenze (ebenso wie die gesamte Standortbescheinigungspflicht) nirgendwo detailliert in einem formellen Gesetz gefordert. Weder im FTEG und schon gar nicht in der zugrundeliegenden EU-Richtlinie wird eine solche Prozedur in dieser Form gefordert. Die BEMFV hat nie den Bundestag von innen gesehen, sie ist eine reine Erfindung der Behörde. Sie kann deshalb auch problemlos von der Behörde wieder geändert bzw. in Einzelfällen eingeschränkt werden, notfalls auch nur in Form einer "Duldung".

Gruß
Wolf :-)
Zitieren
#14

Wolf,

danke für die klaren Worte.

Ich denke, wir müssen der Politik irgendwie vermitteln, dass Sie ihre nachgeordnete Verwaltung dazu "ermuntert", hier über ihren Schatten zu springen.


73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
Zitieren
#15

Das ist es gleichzeitig werden alle Vertikal-Antennen von der als Sonnenblume getarnten Vertikal auf dem Balkon bis hin zu hypothetischen Monstern (ich habe nur ein hexagon Array von 11m Halbwellen gesehen) mit einem Gewinn von 0dbd gerechnet und das dbd mit dbi gleichgesetzt.

Besser wäre das mit der Leistung an der Antennenbuchse dann bräuchte man sich auch nichts abzubrechen. Oder diese Eirp Geschichte so hochstufen oder mit breit passenden Musterfällen pauschalieren. Die eingesparte Arbeitszeit könnte dann woanders im Staat nützlich investiert werden wo derzeit dringend Manpower benötigt wird.
Zitieren
#16

Lieber Wolf,

egal, ich glaube nicht dran, dass sich wegen einer Handvoll CB Funker an dieser Regelung irgendetwas ändert. Ob man sich hier oder sonst wo darüber auslässt, nix wird passieren. Man wird diesbezüglich ganz bestimmt keine Begehrlichkeiten wecken wollen und deshalb fasst man dieses Thema nicht an. Ob das nun sinnvoll ist oder nicht ...

Wie lange gibt es diese Regelung schon? Seit 1992? Offensichtlich hat sie sich bewährt!
Zitieren
#17

Lieber Jürgen,

nein, die 10-Watt-EIRP-Grenze hat sich als sinnvolle Untergrenze zum Personenschutz nicht "bewährt" (höchstens als Beruhigungspille für Mobilfunkkritiker).

Für den Hauptadressaten, die Mobilfunkindustrie, war sie weitgehend bedeutungslos - Peanuts halt... Funkamateure, die damals aufmuckten, wurden ruhiggestellt getreu dem Herrschermotto "Gib Kritikern Privilegien und sie werden dir aus der Hand fressen".

In den Fokus der CB-Funker ist die 10-Watt-EIRP-Regelung erst nach der 12-Watt-SSB-Freigabe Ende 2011 gerückt - aber auch das zunächst nur in Grenzen, denn ein Verstoß gegen diese Regelung stellte keine Ordnungswidrigkeit dar. Erst seit der Änderung des FTEG im April 2012 können Verstöße gegen die BEMFV als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

Seitdem warte ich darauf, dass die Behörde gegen einen Hobbyfunker mal ein OWi-Verfahren wegen fehlender Standortbescheinigung einleitet und hoffe inständig, dass derjenige sich dann wehrt und die Sache einer gerichtlichen Klärung zuführt.

Gruß
Wolf :-)
Zitieren
#18

Wolf,

naja, lassen wir uns mal überraschen, vermutlich passiert da gar nichts.

Ich hab mir die BEMFV (§§ 4,8,9) heute noch mal durchgelesen, ist schon kurios. Wenn ich als Funkamateur eine ortsfeste CB Funkanlage zu meiner Amateurfunkstelle betreiben würde, die unter die Anzeigepflicht fällt, war es das mit der Selbsterklärung. Dann gilt kostenpflichtige Standortbescheinigung!

Für die CB Funkanlage könnte ich ja keine Selbsterklärung erstellen.
Zitieren
#19

Zitat:Juergen schrieb:
(...)
Ich hab mir die BEMFV (§§ 4,8,9) heute noch mal durchgelesen, ist schon kurios. Wenn ich als Funkamateur eine ortsfeste CB Funkanlage zu meiner Amateurfunkstelle betreiben würde, die unter die Anzeigepflicht fällt, war es das mit der Selbsterklärung. Dann gilt kostenpflichtige Standortbescheinigung! (...).
Ja, Jürgen, das ist eine böse Falle, auf die ich vor einiger Zeit schon mal in einem Forum aufmerksam gemacht hatte. Offensichtlich hat's damals niemanden interessiert...

Die Standortbescheinigung kann in solchen Fällen auch richtig teuer werden, denn jede Antenne am selben Standort schlägt dann mit jeweils 92 Euro zu Buche (neben einmalig 73 Euro für die Bearbeitung des Antrags).

Gruß
Wolf :-)
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste