Neue Frequenzen bei 450 und 460 MHz
#1

Neue allgemein genehmigte Frequenzen (2 Kanäle) für Verbrauchermärkte

Mit Verfügung 42/2019 (Amtsblatt 6/2019 vom 27. März 2019) hat die Bundesnetzagentur ziemlich überraschend zwei Frequenzen für "betriebsinterne Kommunikation in Filialen von Verbrauchermärkten und Handelsketten für Sprach und Datenkommunikation mit Handfunksprechgeräten" freigegeben.

Es handelt sich um die Frequenzen

450,0375 MHz und 460,0375 MHz

Die maximale äquivalente Strahlungsleistung beträgt hier 2 Watt (ERP)

Ein Kanal darf maximal 6,25 oder 12,5 kHz "breit" sein.

Die Nutzung der Frequenzen darf nur auf entsprechenden Betriebsgrundstücken durch dort Beschäftigte erfolgen. Der Einsatz von Repeatern und abgesetzten Antennen ist nicht zulässig.

Die Allgemeinzuteilung gilt automatisch, die Märkte müssen also nichts extra beantragen. Die verwendeten Geräte müssen den üblichen CE-Vorschriften (Konformitätsbescheinigung) entsprechen.

Die Nutzung der Frequenzen ist in 20km Grenzabstand zu folgenden Ländern nicht gestattet: Belgien, Frankreich, Schweiz, Österreich, Tschechien und Polen.

Wenn durch die Frequenznutzung Störungen in Nachbarstaaten auftreten, muss sofort der Sendebetrieb eingestellt werden.

Es gibt keine Garantie für Störungsfreiheit oder Mindestqualität und keinen Schutz vor Störungen durch andere (bestimmungsgemäße) Nutzer. Falls dadurch für die Firma ein Risiko entsteht, haftet die nutzende Firma.

Die Allgemeinzuteilung ist bis zum 31.12.2029 befristet.

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
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#2

...das erinnert an die Headsets beim Schachtelwirt mit dem gelben "M", die im vollduplex bei 456/466Mhz funken, ebenfalls mit genau 10Mhz Abstand...

Warum gibts gerade für dieses Gewerbe eine Allgemeingenehmigung und nicht auch für andere, z.B. Lagerhallen, Messegelände oder Sportstätten ?

Achim

73 Achim (13HN465)
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#3

Hallo,

ich vermute stark, das ist eine Art "Versuchsballon" und da werden wir in Zukunft bald noch mehr "allgemein" genehmigte "Betriebsfunk"-Anwendungen sehen :-)

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
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#4

Hallo
Mitarbeiter eines 4 Buchstaben Laden haben so was ähnliches, allerdings als Knopf im Ohr.
Na Donnerwetter immerhin 2 Watt ERP,
das hätte man mal auf 446, 149 Mhz machen sollen, der nicht auf Gewerblich beschränkt ist, jedoch mit Abgesetzter Antenne.

Zitat: Es gibt keine Garantie für Störungsfreiheit oder Mindestqualität und keinen Schutz vor Störungen durch andere (bestimmungsgemäße) Nutzer. Falls dadurch für die Firma ein Risiko entsteht, haftet die nutzende Firma.

Auschluss von der Garantie gegenseitiger Störungen und dennoch Haftung der Firma bei Risiken. Wer etwa der Arbeitgeber gegenüber seines Mitarbeiter oder dem Konkurenz Markt gegenüber , wenn der Staplerfahrer die Ware fallen lässt weil Helga vom anderen Markt plötzlich schreit was kosten die ....

73&55 Peter

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#5

Ich denke, das ist der Trend für "Betriebsfunk" eine Art Allgemeingenehmigung einzuführen. Die Firmen können sofort loslegen, müssen keinen Antrag stellen, die Außenstellen der Netzagentur ersparen sich Arbeit fürs Anmelden, prüfen, kontrollieren und im Falle von Störungen … ja nun tja.... "Seht zu wir ihr klar kommt"...

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
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