21.08.2022, 10:38
Hallo Zusammen,
ich mache es kurz ! Laut diesen Vorschriften ist das Funken mit einer Feststation in einer Schutzzone (70 Km Luftlinie zur Grenze) ortsfesten Stationen sprich Heimstationen nicht gestattet.
Das heißt Mobil- und Portabelstationen dürfen da funken ! Wie stehts hier mit der Gleichbehandlung von CB-Funkern ? Würde mich mal interessieren, wenn eine Heimstation von der BNetz-Agentur Besuch bekommt und eine Strafe bezahlen müßte, ob Dies dann bis zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe geht auf Feststellung der Verfassungsmässigkeit von diesem Teil der CB-Funk-Vorschrift (160/ (4) 4/2021) ?
Erinnert mich an das Funkverbot der 1970er Jahre von Heimstationen zu Mobilstationen, wo ja schnell abgeschafft wurde.
Allen 73 & 55 von mir.
ich mache es kurz ! Laut diesen Vorschriften ist das Funken mit einer Feststation in einer Schutzzone (70 Km Luftlinie zur Grenze) ortsfesten Stationen sprich Heimstationen nicht gestattet.
Das heißt Mobil- und Portabelstationen dürfen da funken ! Wie stehts hier mit der Gleichbehandlung von CB-Funkern ? Würde mich mal interessieren, wenn eine Heimstation von der BNetz-Agentur Besuch bekommt und eine Strafe bezahlen müßte, ob Dies dann bis zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe geht auf Feststellung der Verfassungsmässigkeit von diesem Teil der CB-Funk-Vorschrift (160/ (4) 4/2021) ?
Erinnert mich an das Funkverbot der 1970er Jahre von Heimstationen zu Mobilstationen, wo ja schnell abgeschafft wurde.
Allen 73 & 55 von mir.
Ein Tag ohne CB-Funk, ist ein verlorener Tag!