27.08.2022, 13:33
Hallo Achim,
wundert mich eigentlich, da man ja mit der Amateurfunklizenz auf den für den Amateurfunk zugewiesenen Frequenzen bzw. Bändern funken darf,
wie man da funkt ob Basis, Mobil oder Portabel sollte egal sein wenn man die für diese Bereiche geltenden Parameter einhält.
Überprüfung der Verfassungsmässigkeit von Beschränkungen im Amateurfunk schein aber nicht die Hauptaufgabe vom DARC zu sein? Obwohl ich mir vorstellen kann das auch da Juristen mit Kenntnissen zum Verfassungsrecht Mitglieder oder zumindest Berater sind.
Dies mal als Anmerkung dazu.
Dir 73 & 55 von mir.
P.S.: In anderen Funkforen habe ich es noch nicht gepostet da dort das Zerreden leider Praxis ist.
wundert mich eigentlich, da man ja mit der Amateurfunklizenz auf den für den Amateurfunk zugewiesenen Frequenzen bzw. Bändern funken darf,
wie man da funkt ob Basis, Mobil oder Portabel sollte egal sein wenn man die für diese Bereiche geltenden Parameter einhält.
Überprüfung der Verfassungsmässigkeit von Beschränkungen im Amateurfunk schein aber nicht die Hauptaufgabe vom DARC zu sein? Obwohl ich mir vorstellen kann das auch da Juristen mit Kenntnissen zum Verfassungsrecht Mitglieder oder zumindest Berater sind.
Dies mal als Anmerkung dazu.
Dir 73 & 55 von mir.
P.S.: In anderen Funkforen habe ich es noch nicht gepostet da dort das Zerreden leider Praxis ist.
Ein Tag ohne CB-Funk, ist ein verlorener Tag!