RTCB zum Thema Mikrofonverbot
#1

Hallo,

damit kein Eindruck entsteht, der Runde Tisch CB-Funk würde nur "im Dunkeln" arbeiten kurz ein Update.

Schon vor 3 Jahren , als die neue StVO im Entstehen war, hatten wir Kontakt mit allen in Frage kommenden Organisation , Firmen und Institutionen

CB-Industrie
  • ALAN (Albrecht, cte, Midland)
  • DNT (die "Original DNT" gabs damals noch)
  • STABO
  • TEAM

B&E Antec (Hersteller der Autobahn Warngeräte über CB-Funk)
siehe auch https://www.mehner.info/achtung-gefahren...m-cb-funk/

Verbände

BGL (Bundesverband Güterverkehr Logistik und Entsorgung)
PMReV (Bundesverband Professioneller Mobilfunk , Sicherheitsfunk etc.)
RTA (Runder Tisch Amateurfunk)

Demokratische Parteien im Bundestag (CDU/CSU, FDP, Grüne, SPD)

Dank der guten Kontakte (speziell) der CB-Industrie zur Politik konnte die dieser Tage ausgelaufene Übergangsregelung (§52 Abs. 4) in die StVO geschrieben werden.

Seitdem ist es ruhig geworden. Aber nur scheinbar.

Der RTCB hat dem RTA (= Runder Tisch Amateurfunk) einen Brief (per e-mail) geschrieben, eine Antwort steht noch aus.

== Schnittkante ==

Runder Tisch CB-Funk RTCB - https://www.rtcb.de

Christian Entsfellner DL3MBG 
Runder Tisch Amateurfunk RTA
c/o Deutscher Amateur-Radio-Club e. V.
Lindenallee 4
34225 Baunatal                                                                                                  29.06.2020

Betreff: Zusammenarbeit RTCB/RTA - „Mikrofonverbot" Fristverlängerung/ Änderung des §23 STVO

Sehr geehrter Herr Entsfellner,

wir, der Runde Tisch CB-Funk (RTCB) hatten mit Ihnen dem RTA, vor einiger Zeit Kontakt zum Thema drohendes Mikrofonverbot in der StVO.  

Durch unser gemeinsames beherztes Eingreifen konnte in Zusammenarbeit mit der Funkgeräteindustrie damals eine Fristverlängerung erreicht werden, worin die Nutzung von Handmikrofonen im mobilen Funkbetrieb als Ausnahme zugelassen wurde. 

Seitdem ist scheinbar wenig passiert, doch wie sich gezeigt hat, ist doch einiges in Bewegung gekommen. So meldet der Bundesverband Güterfernverkehr (BGL), der Fachverband der Kranfahrzeugführer, dass die Ausnahmeregelung verlängert werden könnte. Ein ähnliches Signal haben Sie aufgrund Ihrer eigenen Aktivitäten auch erhalten und in Ihrer Mitgliederinformation auch schon angedeutet.

Wie Sie wahrscheinlich wissen, hatte die CB-Funk-Nutzerorganisation „Hotel November DX Group“ , Mitglied im „Runden Tisch CB-Funk ( RTCB )“ zum einen bei openpetition.de und direkt beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht, die vorschlägt, die bisherige Ausnahmereglung der StVO für Mikrofone einfach dauerhaft zu verlängern.

Das wäre vermutlich für die funktechnisch kaum bewanderten Verwaltungsjuristen am einfachsten zu realisieren und sollte den geringsten Aufwand bedeuten, da eine bestehende Regelung einfach verlängert wird.

Sofern Sicherheitsbedenken der Politik oder Verwaltung bestehen, könnte ja eine Statistik angelegt werden, welche die Zahl der Verkehrsunfälle durch unsachgemäße Funkgerätebedienung erfasst, sie wird nicht steigen., dessen sind wir uns alle sicher.

Wir sind uns einig, das geplante Verbot trifft alle Funkanwender, sei es Amateurfunk, CB-Funk oder Menschen, die beruflich im Auto funken müssen, also auch Taxifahrer, Fahrschulen, Sicherheitsdienste oder Schwertransportunternehmen.

Ich denke, wenn es uns gelingt, alle beteiligten Funkanwender unter einen Hut zu bekommen, steigen die Chancen auf eine vernünftige Regelung. 

Für weitere Gespräche – vorerst wohl in eher virtueller – später gerne auch in realer Form - stehen wir gerne zur Verfügung. 

CC: Michael Sloboda HNDX Dr. Fabian Widder (DO1FWI)

Mit freundlichen Grüßen

Henning Gajek
Runder Tisch CB-Funk (RTCB)
e-mail: henning.gajek@rtcb.de
www.rtcb.de


== Schnittkante ==

Im übrigen habe ich das Ministerium für Wirtschaft und Verkehr in Rheinland-Pfalz angeschrieben, ob und wie sie die "Bitte" des Verkehrsministeriums (BMVI) auf pragmatische Handhabung bei Funkmikrofonen in der Paxis umsetzen wollen. Ähnliche Anfragen sind an andere Bundesländer verschickt worden.

Ich denke, die Idee des Gesetzes ist "lieb gemeint" aber schlecht gemacht.

Der Gebrauch von Elektronik gehört zu unserem Alltag und ist auch durch Gesetze nicht "auszurotten".

Das Tippen oder Lesen von SMS / Chat-Nachrichten im Auto kann gefährlich sein - keine Frage.
Die Lösung sind hier aber eher Bord-Systeme, die Nachrichten vorlesen (gibt es schon, aber nur wenige) , aber das dauert.

Für das Hobbyfunk war die Ausnahmeregelung nach §52 Abs. 4 recht vernünftig und einfach zu erklären. Also kann das ohne großen Aufwand verlängert werden.

Alles andere würde jahrelange Diskussionen zwischen Technik-Freunden und Juristen auslösen und ist kaum "zeitnah" umzusetzen :-(

Ich sehe voraus, dass das aktuell gültige Mikrofonverbot die Lust und den Spaß am Hobby Funk so stark verderben wird, dass die Geräte reihenweise aus den Autos fliegen und keine neuen Geräte nachgekauft werden. Es muss das ureigenste Interesse der CB-Hersteller ("Industrie") sein, diesem Treiben Einhalt zu gebieten.

Alleine schaffen wir das nicht. Da müssen alle: Nutzer, Handel, Hersteller GEMEINSAM dran rütteln.

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
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#2

Hallo Mitleser,
wenn ich hier in diesem Forum die Berichterstattung lese, bezieht sich Henning Gajek immer auf Leistungem, die andere Personen erbracht haben. Ist Henning nicht in der Lage, selbstständig etwas in die Wege zu leiten? Kann er dies überhaupt? Nachdem er bereits im Jahre 2008 mit dem Mikronfonverbot auf "die Nase gefallen ist", möchte ich dies an dieser Stelle bezweifeln. Mir wurden durch einen Funkfreund Informationen zugespielt, die die These zulassen, das Henning mit Euch nicht ehrlich umgeht bzw. nur dann Informationen preisgibt, wenn sie wirklich notwendig sind / werden. Kann man so seinem Hobby wirklich weiterhelfen?

HansWurstFunker
Köln (Rheinland / NRW)
Shy
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#3

Hans Wurst,

entscheidend ist, was am Ende herauskommt.

Verabschiede Dich von dem Gedanken, eine Person müsste das alles ganz alleine hinbekommen. Das funktioniert nicht.

Das "Mikrofonverbot" wird erst dann fallen, wenn sich 100.000 Leute dagegen wenden.
Richtig, soviele Berufs- oder Hobbyfunker (CB-, Amateurfunk) gibts gar nicht.
Du musst, wir müssen alle anfangen CB-Funk unserem Nachbarn oder unserer Nachbarin erklären.
Täglich immer wieder frisch.
Was hast Du da heute schon dafür getan?:-)

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
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#4

Hallo Henning,
entscheidend ist nur bedingt, das was hinten rauskommt. Viel wichtiger ist es, das jeder Funker und jede Funkerin ihre Idee(n) einbringt, damit unser Hobby weiterkommt. Es ist keinem damit geholfen, wenn eine gute Idee aufkommt und dann zig Personen diese verämdern oder verreißen. Und ohne es böse zu meinen, mein lieber Henning, gerade Du genießt den Ruf andere Idden aufzugreifen und diese zu verarbeiten. Hast Du keine eigenen Ideen oder Vorschläge?


Mit 55 & 73


HansWurstFunker
Köln (Rheinland / NRW)
Cool
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#5

Kommen wir wieder zum Thema zurück. Nachfolgend die Antwort des Staatssekretärs im Ministerium für Verkehr und Wirtschaft in Rheinland-Pfalz:

Sehr geehrter Herr Gajek,

für Ihre E-Mail vom 01. Juli zu Fragen im Zusammenhang mit Neuregelungen - hier § 23 Abs. 1a StVO, Nutzung von Funkgeräten durch die StVO-Novelle - bedanke ich mich.

Nach § 23 Abs. 1a StVO darf, wer ein Fahrzeug führt, ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.

Das Verbot der Verwendung eines Handfunkgerätes nach § 23 Abs. 1a StVO ist durch die mit § 52 Abs. 4 StVO vorgenommene Übergangsfrist bis zum 30.06.2020 ausgesetzt worden.
Entgegen den Erwartungen stehen jedoch nach Ablauf dieser Übergangsfrist technische Lösungen für Funk-Freisprecheinrichtungen auf dem Markt noch nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung. Entsprechende Geräte befinden sich zurzeit noch in der Entwicklungs- und Erprobungsphase.

Der Bund hat in diesem Zusammenhang die Länder gebeten, bei der Überwachung vom Opportunitätsprinzip Gebrauch zu machen. Dies stößt jedoch an grundsätzliche rechtliche Grenzen.

Da die Landesregierung dieses Thema sehr ernst nimmt, hat sie gleichwohl veranlasst, dass gern. § 46 Abs. 2 StVO eine allgemeine Ausnahmegenehmiqung für die Nutzung von Funkgeräten ohne Freisprecheinrichtung erteilt wurde. Diese Ausnahmegenehmigung gilt bis auf weiteres, längstens jedoch bis zum 30.06.2021. Sie ist jederzeit widerruflich.

Sollte eine frühere Aufhebung dieser allgemeinen Ausnahmegenehmigung möglich sein oder eine Verlängerung notwendig werden, erfolgt eine gesonderte Prüfung.

Mit freundlichen Grüßen"

Das bedeutet konkret: In Rheinland-Pfalz darf wohl bis zum 30.06.2021 während der Fahrt vorsichtig weiter gefunkt werden, sofern das nicht vorher nochmal geändert werden sollte.

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
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#6

Hallo,

ich "leihe" mir mal eine Info von der DARC-Homepage aus:

"Seit dem 1. Juli ist für die Verwendung von Funkgeräten während der Fahrt die Benutzung einer Freisprecheinrichtung oder eines Headsets erforderlich.

Bereits vier Bundesländer setzen das sogenannte „Mikrofonverbot“ aus, drei weitere verzichten auf Kontrollen bzw. haben einer Ausnahmeregelung zugestimmt. Auch Sachsen macht gemäß § 46 Absatz 2 StVO von einer allgemeinen Ausnahmegenehmigung für die Nutzung von Funkgeräten ohne Freisprecheinrichtung Gebrauch.

Die Ausnahmefrist zur Nichtanwendung des Mikrofonverbots wurde laut dem Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bis zum 30. Juni 2021 verlängert.

Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen haben bereits Anfang Juli bestätigt, dass das Mikrofonverbot in diesen Bundesländern gemäß § 46 Abs. 2 StVO ausgesetzt wird.

In Hessen wird auf Kontrollen verzichtet. Bayern setzt Kontrollen wie bereits zuvor Hessen aus, setzt sich aber weiter für eine bundeseinheitliche Lösung ein.

Zuletzt hatte Nordrhein-Westfalen einer Ausnahmeregelung zugestimmt. Bitte beachten Sie zur Situation in allen genannten Bundesländern die entsprechenden Meldungen auf der DARC-Webseite mit weiteren Hinweisen und Details: https://www.darc.de/nachrichten/meldunge...g-holstein https://www.darc.de/nachrichten/meldunge...s-30062021 https://www.darc.de/nachrichten/meldunge...um-3112021 https://www.darc.de/nachrichten/meldunge...edingungen Nochmals zur Klarstellung: In allen Bundesländern, von denen bis dato keine Rückmeldung vorliegt bzw. bekannt ist, ist anzunehmen, dass diese bis dato keine Entscheidung zur Aussetzung des „Mikrofonverbots“ getroffen haben. Die Nutzung des Mikrofons durch den Fahrer stellt dort daher eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Käme es während der Nutzung eines Mikrofons zu einem Unfall, könnte der Versicherungsschutz eingeschränkt, ja sogar insgesamt gefährdet sein, wenn das Unfallereignis hierauf ursächlich beruhen würde. "


Soweit der DARC

Weiter oben gibts die Stellungnahme von Rheinland-Pfalz.

Die Online Petitition(en) haben IMHO (meiner Meinung nach) viel zu wenig Resonanz gefunden, weil selbst die unmittelbar Betroffenen sich uneins sind und "Außenstehende" kaum von der Problematik der neuen Regulierung zu überzeugen sind. Mancher hofft wohl insgeheim, dass die Vorschriften komplett gekippt werden oder es für Mikrofone weiter eine "Ausnahmeregelung" geben wird.

Nach wie vor unbefriedigend.

73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
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