12 Watt Spitzenleistung bei SSB im CB-Funk
#91

Zitat:DNI 400 schrieb:
(...) Ich empfinde diese 12 Watt Regelung für SSB als eine gefährliche Falle. (...)
Eine Falle von wem?

Die damals angestrebte, heute verwirklichte 12-Watt-SSB-Regelung ist eine europaweite Regelung der CEPT.

Die 10-Watt-EIRP-Grenze, ab der eine kostenpflichtige Standortbescheinigung erforderlich ist, ist eine rein deutsche Regelung.

Hätten etwa alle CB-Funker in Europa auf 12 Watt SSB verzichten sollen, nur weil die deutsche Bürokratie vor mehr als 20 Jahren mal eine nationale praxisfremde Standortbescheinigungs-Regelung geschaffen hat?

Gruß
Wolf:-)
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#92

Hallo Wolf,
auch ich war über die europaweite Einführung der 12 Watt Obergrenze für SSB so lange erfreut, bis mir der versteckte Pferdefuß in der deutschen Gesetzgebung aufgefallen ist. Ich möchte hier nicht weiter mutmaßen wer nun konkret für diese „Ungereimtheit“ verantwortlich ist. Ich möchte aber noch einmal klarstellen für wen sie zur „Falle“ werden kann. Es wurde in den verschiedensten Foren bereits darüber berichtet, dass es bei der 12 Watt Endstufenleistung und einer entsprechenden Antenne sowie Kabellänge einschließlich der Verluste von Steckverbindern, gar nicht zu einer Überschreitung der zugelassenen Strahlungsleistung kommt. Da nun aber sicherlich nicht alle CB-Funkfreunde willens oder in der Lage sind die dafür nötigen Berechnungen durchzuführen, kann es ja durchaus passieren, dass die gesetzlich vorgeschriebene Strahlungsleistung überschritten wird. Da hilft dann auch der Hinweis nicht, das Gerät sei doch „postalisch“ zugelassen. Eine Standortbescheinigung ist momentan noch so arbeits- und kostenintensiv, dass sie kaum ein CB-Funkfreund freiwillig beantragen wird. Eine nicht zu übersehende Tatsache ist aber, dass die BNetzA nun praktisch das Recht hätte, den Betreiber einer offiziell im Handel erworbene 12 Watt CB-Funkstation jeder Zeit auf die Einhaltung der gesetzlichen vorgeschriebenen Strahlungsleistung zu überprüfen.
Ich hoffe ich konnte Deine Frage zufriedenstellend beantworten.

73 Jürgen
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