Konformität: CB-Betrieb im KFZ und die Hersteller
#1

Wie ist es eigentlich mit der EMV für KFZ bei Autos. Da sind manche Hersteller ja ziemlich Penibel. Bei meinem Opel gibt es diesbezüglich eine Freigabe mit Leistungsangaben zu den verschiedenen Frequenzen.
Andere Hersteller wollen soetwas garnicht, zum einen, weil dafür keine Untersuchungen gemacht wurden. Es wurde also nicht geprüft, in wie weit die Elektronik dagegen gefeit ist.
Gerade bei einigen neuen Geräten im CB-Bereich und dem SSB, da manch einer auch eine
Endstufe hernach fährt, könnte es da kritisch werden?!
Generell, (auch ohne Endstufe) könnte da bei den Fahrzeugen die Betriebszulassung erlöschen?! Habt Ihr das Thema schon mal am Wickel gehabt?

Bei Opel gibt es noch die Vorgabe, eine direkte Spannungsversorgung von der Batterie zum Gerät zu verlegen, welche auf einem Meter Kabel 7 Verdrillungen hat(um Rückstreuungen zu verhindern).
Ein direkter Anschluss innerhalb des Bordsystems ist nicht zwingend erlaubt.

Diese Vorgabe habe ich im PKW auch als Papier vom Hersteller vorliegen, falls eine Polizeikontrolle dies prüft (übereifrige Amtsmänner könnten da ansonsten das KFZ stillegen).

Ist diese Thematik schon mal untergekommen?

Gruß Arne
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#2

Hallo,

das Thema Autoelektrik und Funk ist nicht neu. Da gibts euch eine "e" Kennzeichnung (kleines "e"Wink, daß das Gerät auf Einhaltung der entsprechenden Schutzvorschriften fürs Fahrzeug geprüft wurde.

Die Autohersteller lehnen jegliche Haftung ab, wenn beim Funken im Auto irgendwas nicht richtig oder anders funktioniert, wenn nciht ihre Vorgaben eingehalten wurden.

Also, wenn die Zündung aussetzt oder ganz extrem, der Airbag auslöst oder sowas, weil Du mit 500 Watt im Auto gefunkt hat.

Bei den legalen Leistungen also z.B. bis 12 Watt sollte eigentlich nichts passieren.



73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
CB: Bad Dürkheim 23 / Bravo Delta 23 / 13HN23
QRV seit 1977
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#3

Hallo Arne,
bisher sind uns bei der Freizeit- & Funkgemeinschaft COLONIA (FFGC) keine Elektronik- bzw. Elektrikprobleme bekannt, die durch ein CB-Funkgerät entstanden sein sollen. Einem Einbau sollte also nichts im Wege stehen.

Solltem einem CB-Funker dennoch ein oder mehrere Probleme entstanden sein, so würden wir uns bei der FFGC über eine Nachricht diesbezüglich freuen (evtl. auch mit einem kleinen Bericht, wie das entstandene Problem gelöst wurde).


Mit 55 & 73


Marc / 13 EL 501
Smile

Mit 55 & 73 vom
Bergischen Trödelteam in NRW
(Quwisatz Haderac / 13 EL 501)
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#4

Gem. § 19 Abs. 2 StVZO (http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__19.html) erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Punkt 2 könnte zuteffen, wenn durch die Funkanlage sicherheitsrelevante Komponenten des Fahrzeugs beeinflusst werden. Deshalb müssen die Einbauhinweise des Funkgeräte- und des Autoherstellers beachtet werden. Darüber hinaus könnte es bei einer Missachtung im Falle eines Unfalls versicherungstechnische Probleme und möglicherweise zivilrechtliche Schadenersatzforderungen eines Unfallopfers geben.

Der DARC bietet unter http://www.darc.de/de/referate/emv/emv-im-kfz eine ganze Reihe von Hinweisen zum Einbau von Funkgeräten in Kfz, darunter auch Einbauhinweise diverser Kfz-Hersteller. Die Datensammlung ist allerdings ziemlich veraltet und leider auch nur für Mitglieder zugänglich.

Gruß
Wolf :-)
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#5

Guten Morgen, Wolf,
erst einmal ein großes Danke für Deine schnelle, sachbezogene Antwort! (Leider lassen ja sachbezogene Antworten in diesen unseren bundesdeutschen Foren zu wümschen übrig oder es wird per Email-Verteiler gelästert)

Mit Deinem erwähnten Punkt 2 könntest Du Recht haben, Wolf. Es ändert aber zur Zeit nichts an der Tatsache, das uns bei der FFGC noch kein solcher Fall bekannt ist, ausschließen möchte ich aber auch nichts.
Sollte ein solcher Fall vorgekommen sein, so würde es mich freuen, wenn ich eine Nachricht / Beitrag von diesem CB-Funker hier in diesem Beitrag lesen bzw. vorfinden würde.
Heißt für mich jetzt im Umkehrschluss, Wolf: Bis jetzt sind der FFGC noch keine derartigen Elektronikprobleme mit CB- oder Amateurfunkgeräten bekannt geworden. In dieser Hinsicht lasse ich mich aber gerne eines besseren belhren.


Mit 55 & 73

Marc / 13 EL 501
Smile

Mit 55 & 73 vom
Bergischen Trödelteam in NRW
(Quwisatz Haderac / 13 EL 501)
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