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Ich habe noch eine erhebliche Änderung entdeckt die das
AUS für unzählige Anwendungsfälle sein könnte. Ich denke da z.B. an alle Formen von "kommerziellen" Veranstaltungen wie z.B. Streckenposten bei einer Rally.
Zitat:(10) Die Nutzung des CB-Funks zu kommerziellen Zwecken ist nicht zulässig.
Früher war definiert:
Zitat:(4) die Nutzung des CB-Funks zum Zwecke des geschäftsmäßigen Erbringens von Telekommunikationsdiensten.
Es gibt noch wesentlich mehr Änderungen im Entwurf die hier nicht aufgezählt wurden.
Das ist auch neu:
Zitat:(12) Die Bundesnetzagentur wird die Nutzung der in § 2 Absatz (5) und (6) genannten Kanäle im Hinblick auf die Frequenzverfügbarkeit und die störungsfreie und effiziente Frequenznutzung weiterhin beobachten und sodann entscheiden, ob die Nutzungsmöglichkeiten dieser Kanäle nach dem Gültigkeitszeitraum dieser Verfügung weiterhin aufrecht erhalten werden können.
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Zitat:Juergen schrieb:
Ich habe noch eine erhebliche Änderung entdeckt die das AUS für unzählige Anwendungsfälle sein könnte. Ich denke da z.B. an alle Formen von "kommerziellen" Veranstaltungen wie z.B. Streckenposten bei einer Rally.
Zitat:(10) Die Nutzung des CB-Funks zu kommerziellen Zwecken ist nicht zulässig.
(...)
Das ist aber nur eine Konkretisierung dessen, was schon seit Jahren aus der Eingangsformel der CB-Allgemeinzuteilung hervorgeht, nämlich dass der CB-Funk eine "private, nicht kommerzielle Funkanwendung" ist.
Zitat:Das ist auch neu:
Zitat:(12) Die Bundesnetzagentur wird die Nutzung der in § 2 Absatz (5) und (6) genannten Kanäle im Hinblick auf die Frequenzverfügbarkeit und die störungsfreie und effiziente Frequenznutzung weiterhin beobachten und sodann entscheiden, ob die Nutzungsmöglichkeiten dieser Kanäle nach dem Gültigkeitszeitraum dieser Verfügung weiterhin aufrecht erhalten werden können.
Nö, der Passus ist sinngemäß auch in der derzeitigen Allgemeinzuteilung enthalten - nur beschränkt auf zwei Jahre...
Gruß
Wolf :-)
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Zitat:Hat aber der DAKfCBNF sein Vertrauen nicht bereits verspielt? Wer ist denn noch so mutig, und gibt sich wirklich mit Euch ab?
Wer gibt sich denn mit der DFA e.V. oder der DCBO noch ab? Diese "Drei" haben sich in den vergangenen Jahrzehnten gegenseitig selbst ruiniert.
Zitat:Du wirst vielleicht einen Vorschlag dazu haben.
Hans Wurst Funker, hast Du einen Vorschlag?
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Henning schrieb:
Zitat:@Jürgen
ja die DCBO wird ein Statement abgeben.
Ja wo ist es denn jetzt, das Statement der DCBO zum Entwurf der neuen Allgemeinzuteilung?
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDo...onFile&v=3
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Heute (9.12.) ist die vorletzte Ausgabe des BNetzA-Amtsblatts in diesem Jahr erschienen. Die neue CB-Allgemeinzuteilung und die Kommentierungen zum Entwurf stehen noch nicht drin.
Na gut, bis zur nächsten (letzten) Ausgabe dieses Jahres, die, wenn nix dazwischenkommt, am 23.12. erscheint, muss die Behörde in die Pötte gekommen sein. Lassen wir uns überraschen ;-)
Gruß
Wolf :-)
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Wir müssen uns wohl noch etwas gedulden mit der neuen CB-Allgemeinzuteilung: Die BNetzA hat die Gültigkeit der bestehenden Allgemeinzuteilung, die Ende dieses Jahres ausgelaufen wäre, erst mal bis 31. März 2016 verlängert.
http://tinyurl.com/zs2gcbe
Gruß
Wolf :-)
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Ist dann 12 Watt und SSB nicht mehr möglich von 1 - 39 ?
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Zitat:Henning Gajek schrieb:
Hallo Wolf,
da bist Du mir um wenige Minuten zuvorgekommen.
Es ist ausdrücklich zu loben, dass die Bundesnetzagentur zum allerersten Mal in der rund 40 jährigen CB-Funkgeschichte ein Amtsblatt VORHER (also vor dem Inkrafttreten) zur Diskussion veröffentlicht hat.
Ich denke, da gibt es einige Verbesserungsvorschläge...
Was meinen die geneigten Foren-Nutzer dazu?
Aber SSB und 12 Watt sind doch noch von 1 - 39 möglich oder nicht ? . Vielleicht wollen die mit der Entscheidung den Terror bekämpfen Ha-i
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Hallo DCBO 510,
das Problem ist, dass die CB-Funk-Allgemeinzuteilung Ende dieses Jahres außer Kraft getreten wäre. Weil die Allgemeinzuteilung sozusagen die "Funkgenehmigung" darstellt, hätte die BNetzA bis zum Jahresende eine neue Allgemeinzuteilung erteilen müssen, sonst hätte CB-Funk ab Anfang 2016 nicht mehr betrieben werden dürfen.
Offenbar schafft die BNetzA das bis dahin nicht mehr. Deshalb hat sie einfach die bestehende Allgemeinzuteilung bis 31. März 2016 verlängert. Bis dahin ändert sich also erstmal nix.
Gruß
Wolf :-)
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Hallo,
bekanntlich hat die BNetzA die bisher gültige allgemeine Zuteilung für den CB-Funk auf den 30. März verlängert. Der Monat hat noch 22 Tage, worin noch 2 Amtsblätter erscheinen. Es wird spannend... :-)
73 & 55 (Gruss)
Henning Gajek
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